MITTEILUNG des Investitionsvorschlags von "AGROTRANS" EOOD


Wir benachrichtigen alle interessierten natürlichen und juristischen Personen, dass wir Investitionsabsichten haben, einen allgemeinen Entwicklungsplan zu entwickeln
öffentliche Verkehrsmittel Hafen von regionaler Bedeutung "SILISTRA-LESSIL", Stadt Silistra in PI 00895.506.62, PI 00895.506.63 und
PI 00895.134.4 auf der Katasterkarte des Dorfes Aydemir und PI 66425.514.2, PI 66425.514.492, PI 66425.514.13, PI 66425.514.14, PI
66425.514.29, PI 66425.514.376 und PI 66425.514.368 laut Katasterkarte der Stadt Silistra.
Alle, die Meinungen und Meinungen äußern möchten, können dies schriftlich an die Gemeinde Silistra, das Rathaus Aydemir oder in RIOSV-Ruse, c.
Rousse "Pridunavski Boulevard" Nr. 20, Postleitzahl 7000.

"AGROTRANS" EOOD, mit Sitz und Adresse unter Verwaltung: Stadt Varna, Bezirk "Primorski", Wohnkomplex "Chaika" bl. 7, Eingang Ah, App.
63, EIK 118545557, mit vollständiger Postadresse für Korrespondenz: s. Aydemir, Industriegebiet "Zapad", Verwaltungsgebäude mit
Kennung 00895.560.60.1, Postfach 154, Telefon, Fax und E-Mail Post (E-Mail): Telefon: 0898656557, E-Mail: lessil1@abv.bg, Geschäftsführer von
Auftraggeber: Dimitar Nedelchev Dimitrov,
Gesprächspartner:
Dimitar Nedelchev Dimitrov, Tel. 0898656557, E-Mail: lessil1@abv.bg,
hat folgenden Anlagevorschlag:
Entwicklung eines Masterplans für die Hafenentwicklung für den öffentlichen Verkehr von regionaler Bedeutung "SILISTRA-LESSIL" Stadt Silistra,
gemäß der Leistungsbeschreibung, genehmigt mit Bestellnummer RD-08-153/05-06-2020 von MTITS und Nr. RD-02-14-406/03-06-2020 vom
MRRD, einschließlich einer Erweiterung des bestehenden Hafens, eines PUP-Plans zur Regulierung und Entwicklung des Hafengebiets und eines Grundstücksplans
des Hafengebiets.



Merkmale des Anlagevorschlags:

1. Zusammenfassung des Vorschlags: Der Hafen für den öffentlichen Verkehr mit regionaler Bedeutung „SILISTRA-LESIL“ wird in das Register eingetragen
die Häfen der Republik Bulgarien unter Nr. 2, Seite 125, mit Eigentümer und Betreiber "AGROTRANS" EOOD, EIK 118545557, eingetragen im Register von
den Hafenbetreibern der Republik Bulgarien unter Nr. 22, Seite 193.
Dem Hafen SILISTRA-LESSIL wurde ein Wartungszertifikat Nr. 23002/10.07.2014 ausgestellt von MTTS ausgestellt, gültig bis 10.07.2049
Der Hafen ist in Betrieb, befindet sich am rechten Ufer der Donau km 381,00 bis km 381,500 und verfügt über 5 Schifffahrtsplätze. "AGROTRANS" EOOD
besitzt auch angrenzende Grundstücke, die an eine Kaimauer mit der Donau grenzen. Gemäß Art. 112d, Abs. 1 und Kunst. 112a, Abs. 2, Punkt 4 des Seegesetzes
die Binnenwasserstraßen und Häfen der Republik Bulgarien erfordert, dass ein Masterplan erstellt und genehmigt wird, der eingehalten werden muss
alle Anforderungen der Verordnung Nr. 10 vom 31.03.2014 für den Geltungsbereich und den Inhalt, die Entwicklung, Genehmigung und Änderung der ÖPNV-Hafenleitpläne.
Der Masterplan eines Hafens für den öffentlichen Verkehr wird entwickelt und als Regulierungs- und Entwicklungsplan für den Hafen genehmigt
Gebiets- und Parzellenplan für das Hafengebiet. Seine Wirkungsdauer ist zeitlich nicht begrenzt, da bei Bedarf der Plan ergänzt werden kann.
Der Investitionsvorschlag fällt in den Geltungsbereich von Anhang Nr. 1 des Umweltschutzgesetzes: Punkt 8.2. Handelshäfen, Terminals
zum Be- und Entladen, die mit dem Land verbunden sind, und Häfen für den öffentlichen Verkehr (außer Fährterminals), die Schiffe aufnehmen können
Verdrängung über 1350 t.
Der Masterplan fällt in den Anwendungsbereich von 3.3. aus Anhang Nr. 2 der Verordnung über die Durchführungsbedingungen der Umweltprüfung von Plänen und
Programme und skizziert einen Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Investitionsvorschlags nach Anhang Nr. 1 der Environmental Protection Agency, as
im Zusammenhang mit diesem Gegenstand eines Erforderlichkeitsfeststellungsverfahrens
aus der EG. Mit Gutachten, Ausst. Nr. NSZP-405/17.08.2020 des Ministers für Umwelt, Umwelt und Gewässer, die Anwendung der Kunst. 91, Abs. 2 von
Zoo zur Abstimmung der beiden Verfahren zur Genehmigung des Plans und des Investitionsvorschlags. Die Genehmigung des Generalplans kann
auszuführen, wenn der Verwaltungsakt des Direktors von RISV-Ruse für den Investitionsvorschlag beschlossen wird. Bei der genehmigten Projektaufgabe handelt es sich um die Entwicklung (Erweiterung) von
der Hafen, um die folgenden Etappen abzudecken:
 Ich inszeniere
Abgrenzung von Zonen für spezialisierte Hafendienste der neuen Liegenschaften wie Entwicklung von mindestens 6 neuen Terminals (Schiffsanlegestellen)
mit dem Ziel, verschiedene Hafenbetreiber anzubieten. Die optimistische Option ist, bis 2022 alle neuen Terminals verfügbar zu machen
Nutzung durch verschiedene Hafenbetreiber (unsere und ausländische juristische Personen), d.h. mit ausländischer Investition, um eine Hafentechnik zu liefern und die Entwicklung der Hafeninfrastruktur abzuschließen.
 Stufe II – mittelfristiger Plan für die Entwicklung nach 2022
Nach 2022 Weiterentwicklung des begonnenen Betriebs und Suche nach einer Erweiterung der angebotenen Hafendienste. (Geben Sie die Art des Anlagevorschlags an, einschließlich dessen, ob dies der Fall ist
für neue Investitionsvorschläge und/oder für die Erweiterung oder Änderung der Produktionstätigkeit gemäß Anhang Nr. 1 oder Anhang Nr. 2 des Umweltschutzgesetzes (USG)
2. Beschreibung der Hauptprozesse, Kapazität, genutzte Gesamtfläche; Notwendigkeit weiterer hauptfachbezogener Hilfs- oder Unterstützungsleistungen
Aktivitäten, einschließlich Nutzung bestehender oder Notwendigkeit des Baus neuer technischer Infrastruktur (Straßen, Gaspipelines, Stromleitungen usw.), geplante Ausgrabungen
Arbeiten geschätzte Aushubtiefe, Sprengeinsatz: Der Investitionsvorschlag ist für die Erstellung eines Masterplans vorgesehen
der Hafen, einschließlich:
 Benennung von sechs neuen Schiffsliegeplätzen, von denen:
- 5 Stk. von km 380,270 bis km 380,970 je nach Laufleistung des Flusses.
Donau u
- 1 Stück. von km 381.360 bis km 381.470 je nach Kilometerstand
der Fluss.
Donau, laut beigefügter Skizze - Anlage Nr. 1 In der Skizze sind die neuen Sitze von Nr. 6 bis Nr. 11 nummeriert.
neue Schiffsliegeplätze sind für den Umschlag folgender Ladungen geplant:
• Liegeplatz Nr. 6 – für Stück- und Massengut;
• Schiffsstellplatz Nr. 7 – für Stück-, Massen- und Schüttgüter;
• Liegeplatz Nr. 8 – für Schüttgut, inkl. Liegeplatz gefährliche Güter - Erdölprodukte (Klasse 3);
• Liegeplatz Nr. 9 – Schüttgut und Bunkerung mit Ölprodukten;
• Liegeplatz Nr. 10 – Stück- und Massengut;
• Schiffsliegeplatz Nr. 11
– Stück- und Massengut. Die bestehenden fünf Schiffsliegeplätze Nr. 1 bis Nr. 5 sind für die Abfertigung von Stück-, Schütt- und Massengut vorgesehen.
Die Kaimauer im gesamten Hafenbereich ist vorhanden, die Auskleidungen der Mauer sind in einem guten technischen Zustand, jedoch ist der Hauptestrich vor dem Stützblock in kleinen Abschnitten teilweise zerstört
und Bedürfnisse aus der Rehabilitation. Laut Daten über Wasserstände in der Umgebung des zukünftigen Hafens und dem erstellten hydrografischen Foto aus dem Monat
August 2020 ist keine Ausbaggerung des Hafenwasserbereichs erforderlich. An der Kaimauer können bei Niedrigwasser (bei NKRN +7,25 – am Standort) Schiffe mit einer Tiefe von +2,60 Metern anlegen. Diese sind
Flussschiffe mit einer Verdrängung von 1600+2000 Tonnen.
 Lagerflächen öffnen
An allen neu ausgewiesenen Versandorten (Terminals) besteht die Möglichkeit, offene Lagerflächen über die gesamte Länge und Breite von 20÷40 Metern zu gestalten. Bei Schiffssitzen mit №№ 7÷11 der hintere Bereich
(der Bereich) ist laut Katasterskizzen 50 Meter breit, und beim Schiffsplatz Nummer 6 beträgt die Breite 99 Meter.
 Hafengrundstücksplan Wasserfläche von km 380,270 bis km 381,470 entsprechend der Laufleistung der Donau IN die Grenzen der Hafenwasserfläche sind im Parzellenplan wiedergegeben,
Rollfeld und Anfluggebiet mit Koordinatenregister und den Bereichen jeder Zone. Es wirkt sich nicht auf die Elemente der Umgebung aus, sondern nur auf die Navigationsbedingungen zum Andocken der Schiffe
der Hafen.
3. Zusammenhang mit anderen bestehenden und genehmigten Planungs- oder sonstigen Plantätigkeiten im Wirkungsbereich des Investitionsgegenstandes
Vorschlag, Notwendigkeit zur Ausstellung der einvernehmlichen/zulässigen Dokumente gemäß einem speziellen Gesetz, Genehmigungs-/Genehmigungsvollmacht für den Investitionsvorschlag gem
Die Ordnung des Sonderrechts:
Der Investitionsvorschlag sieht eine Erweiterung des bestehenden Hafens „SILISTRA-LESSIL“ um sechs neue Schifffahrtsplätze und Hafengebiete vor
Sie.
Hafengrundstücke sind in der genehmigten Katasterkarte wiedergegeben, von der ein Muster in Anhang Nr. 1 angefertigt ist.
4. Ort:
(Stadt, Gemeinde, Landkreis, Grundstück, bei linienförmigen Objekten betroffene Gemeinden/Landkreise/Rathäuser angeben, geographische Koordinaten
oder rechteckige Projektion UTM-Koordinaten in Zone 35 in BGS2005, Eigentum, Nähe zu oder beeinflussenden Elementen des Nationalen Ökologischen Netzes (NEM),
Objekte, die dem Gesundheitsschutz unterliegen, und Gebiete für den Schutz der Stätten des Kulturerbes erwartete grenzüberschreitende Auswirkungen, Entwurf eines neuen oder Änderung eines bestehenden
Straßeninfrastruktur)

Die territoriale Ausdehnung des bestehenden Hafens und seine im Generalplan vorgesehene Erweiterung ist mit Standort in der Industriezone "West"
der Stadt Silistra und umfasst folgende Liegenschaften:
- Gemäß der Katasterkarte und den Katasterregistern des Dorfes Aydemir:
 Grundbesitz mit der Kennung 00895.506.63 (null null acht neun fünf, Punkt, fünf null sechs, Punkt, sechs drei) laut Kataster
Register der Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-2/15-01-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für
Geodäsie, Kartographie und Kataster und geändert durch Verordnung Nr. KD-14-19-154/22-12-2010 des Leiters der SGKK-Silistra, mit Gebiet
26409 qm;
 Grundstück mit der Kennung 00895.506.62 (null null acht neun fünf, Punkt, fünf null sechs, Punkt, sechs zwei) von
Katasterregister der Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-2/15-01-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für
Geodäsie, Kartographie und Kataster und geändert durch Verordnung Nr. KD-14-19-154/22-12-2010 des Leiters der SGKK-Silistra, mit Gebiet
12350 qm;
 Grundbesitz mit der Kennung 00895.134.4 (null null acht neun fünf, Punkt, eins, drei, vier, Punkt, vier) bei den Katasterregistern der Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr
RD-18-2/15-01-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster.
- Nach der Katasterkarte und den Katasterregistern der Stadt Silistra:
 Grundbesitz mit der Kennung 66425.514.2 (sechs sechs vier zwei fünf, Punkt, fünf eins vier, Punkt, zwei) gemäß den Katasterregistern
der Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und
Kataster, mit einer Fläche von 1644 qm
 Grundbesitz mit der Kennung 66425.514.492 (sechs sechs vier zwei fünf, Punkt, fünf eins vier, Punkt, vier neun zwei) von den Katasterregistern der Gemeinde Silistra, genehmigt von
Bestellnummer RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster mit einer Fläche von 5641 Quadratmetern;
 Grundbesitz mit ID 66425.514.13 (sechs sechs vier zwei fünf, Punkt, fünf eins vier, Punkt, eins drei) gemäß den Katasterregistern einer Gemeinde
Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Vermessung, Kartographie und Kataster, mit einer Fläche von 4675 qm;
 Grundbesitz mit der Kennung 66425.514.14 (sechs sechs vier zwei fünf Punkt fünf eins vier Punkt, eins vier) gemäß den Katasterregistern der Gemeinde Silistra,
genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster, mit einer Fläche von 4620 qm;
 Grundbesitz mit Kennung 66425.514.29 (sechs sechs vier zwei fünf, Punkt, fünf eins vier, Punkt, zwei neun) laut Katasterregistern der Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr
RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster mit einer Fläche von 5881 Quadratmetern;
 Grundbesitz mit ID 66425.506.376 (sechs sechs vier zwei fünf, Punkt, fünf null sechs, Punkt, drei sieben sechs) laut Kataster
Register einer Gemeinde Silistra, genehmigt durch Verordnung Nr. RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Vermessung, Kartographie und
Kataster mit einer Fläche von 18715 qm;
 Grundbesitz mit der Kennung 66425.506.368 (sechs sechs vier zwei fünf Punkt fünf null sechs Punkt drei sechs acht) laut Kataster
Register der Gemeinde Silistra, genehmigt mit der Verordnung Nr. RD-18-66/02-06-2008 des Exekutivdirektors der Agentur für Geodäsie, Kartographie und Kataster, mit einer Fläche von 5272 qm.
5. Natürliche Ressourcen, die während des Baus und des Betriebs verwendet werden sollen:
(einschließlich beabsichtigter Wasserentnahme für Trink-, Industrie- und andere Zwecke - durch öffentliche Wasserversorgung (Wasserversorgung oder anderes Netz) und/oder Wasserentnahme
oder Nutzung von Oberflächenwasser und/oder Grundwasser benötigte Mengen vorhandener Anlagen oder müssen neu gebaut werden)
Die Realisierung und Nutzung des Investitionsvorschlags steht nicht im Zusammenhang mit der Nutzung erheblicher Mengen natürlicher Ressourcen.
 Wasser auf dem Objekt wird mit einer Abweichung von den Wasserleitungen von "V and K" Ltd., Silistra geliefert;
 Bruchstein für die Sanierung des Hauptpflasters der Piermauer – ca. 400 m3;
 Schotter für Straßenbeläge offener Lagerflächen – ca. 8000 m3.

6. Erwartete Stoffe, die von der Tätigkeit emittiert werden, einschließlich vorrangiger und/oder gefährlicher Stoffe, die stattfinden oder möglich sind
Kontakt mit Wasser:
Die Realisierung des Investitionsvorschlags steht nicht im Zusammenhang mit der Emission von gefährlichen Stoffen, einschließlich vorrangiger und/oder gefährlicher Stoffe, die sie mit sich bringt
Ort oder Kontakt mit Wasser ist möglich.

7. Erwartete Gesamtschadstoffemissionen in die Luft durch Schadstoffe:
Die Realisierung des Investitionsvorschlags steht nicht im Zusammenhang mit der organisierten Freisetzung von Schadstoffemissionen in die Atmosphäre.
Staubemissionen können beim Transport und beim Be- und Entladen auftreten, wenn Straßen und Gelände nicht gewaschen werden.

8. Voraussichtlich anfallende Abfälle und Prognosen für deren Behandlung:
8.1. Während der Konstruktion
8.1.1 Gase
Sie entstehen durch die Verbrennung von Kraftstoff in Verbrennungskraftmaschinen.
Ihre Quantität und Qualität hängt vom Umfang und der Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Geräte ab (Bagger, Planierraupen, Muldenkipper usw.).
etc.). Die Einführung der neuen Terminals des Hafens wird schrittweise erfolgen, daher ist kein nennenswerter Maschinenaufbau zu erwarten. Die Erfahrung
zeigt, dass beim Bau ähnlicher Objekte keine unzulässige Luftverschmutzung festgestellt wird.
8.1.2 Emissionen beim Einbau von Asphaltdecken Bei dieser Art von Arbeiten fallen flüchtige organische Verbindungen und Pulverpartikel zeitlich begrenzt und an
Menge und sind charakteristisch und unvermeidlich für die Verlegung von Asphaltbeton.
8.1.3 Bauabfälle mit Schlüssel 170107 (Betonmischungen, Ziegel, Keramik) und mit Schlüssel 170405 (Stahl, Bewehrung) Bauwesen
Der Abfall wird voraussichtlich als geregelte städtische Deponie der Stadt Silistra transportiert.
8.2. Während des Betriebs der Schiffe Plätze für Stück- und Massengut
8.2.1 Organisierte Quellen
Bei der Realisierung der neuen Versandorte, die für die Abwicklung von Stück- und Massengütern vorgesehen sind, ist dies aus der zuvor eingeführten Schifffahrt ersichtlich
Orte für solche Lasten, Abfall erscheint fast nicht. Bei der Verarbeitung von Schüttgütern aus Getreide treten Verunreinigungen in der atmosphärischen Luft auf, aber aufgrund des angewendeten technischen Prozesses (mit
Schnecken, Förderbänder, Redler) die nach Norm zulässigen Emissionen nicht überschreiten.
8.2.2 Fahrzeuge
Schädliche Emissionen werden von den Verbrennungsmotoren der Schiffe im Wasserbereich und von den LKWs in der Hafenwerft freigesetzt. Bei der Ermittlung der geschätzten
Der Frachtumschlag an jedem Versandort kann anhand der Anzahl der Lkw und Schiffe grob berechnet und ja der Förderfähigkeit entsprechend ermittelt werden
Europäische Abgasnormen der Fahrzeuge. Bekannt ist, dass Fahrzeuge in letzter Zeit hinsichtlich Umweltauflagen und Schadstoffemissionen deutlich verbessert wurden
reduziert.
8.3. Beim Betrieb eines Massengutterminals (nach Schema KM Nr. 8 und KM Nr. 9)
Die Inbetriebnahme eines Terminals für Massengut inkl. für Erdölprodukte erfordert die Einrichtung eines schwimmenden Pontonpiers (Gerät) mit
darauf montierte Ausgusspumpen, Rohrleitungen, Brandbekämpfungsgeräte usw. Bei der Planung und Ausführung von Umschlaganlagen nach den Anforderungen der
Brandschutzbestimmungen Schädliche Emissionen können durch Verdunstung in der Luft auftreten, jedoch aufgrund des geschlossenen Kreislaufs in geringen Mengen.
Möglich und zulässig für die Umschlaganlage sind Anlagen für den Umschlag verschiedener Arten von flüssigen Ladungen:
Ölverschmutzungen, Gemüse usw. Flüssigkeiten, die durch die Hafenladungen gelangen, stehen nicht im Zusammenhang mit der Mülltrennung.
8.4. Abfall
Haushalts- und Lebensmittelabfälle von Schiffen werden in Plastiktüten getrennt gesammelt und zur weiteren Behandlung an Land übergeben.
Hausmüll aus dem Küstenbereich wird in Containern gesammelt. Ein Teil des durch die transportierten Waren erzeugten Abfalls wird verwertet, und die nicht verwerteten werden verpackt und transportiert
entsorgen. Das in den Schiffen gesammelte Bilgenwasser wird bei Bedarf in Tankwagen abgepumpt und zur nächsten Reinigungsanlage transportiert.
Für die anfallenden Abfälle aus der Tätigkeit der Hafenterminals werden für jeden von ihnen Arbeitsklassifizierungsblätter der Abfälle gemäß der Verordnung Nr. 2 erstellt, die erstellt werden
durch die entsprechende Anordnung von RIOSV-Stadt Ruse genehmigt werden.
9. Abwasser:
(erwartete Menge und Art des Abwassers aus Fließgewässern (Haushalt, Industrie usw.), Saisonabhängigkeit, vorgesehene Wege zu ihrer Behandlung
(Kläranlage/Anlage etc.), Ableitung und Einleitung in die Kanalisation/Oberflächenwasserstelle/wasserdichte Jauchegrube etc.)
Häusliche Abwässer werden in einem ablauflosen Tank gesammelt, von wo sie abgepumpt, abtransportiert und der städtischen Kläranlage zugeführt werden
Abwasserstation der Stadt Silistra. Regenwasser läuft an der Oberfläche des Betonbodens ab und sammelt sich in den Auffanggittern des vorhandenen Regenwassers
Abwasser, Mündung in die Donau. Bei einigen Terminals ist es möglich, dass atmosphärisches Wasser Versickerungsfelder zur Bodenfilterung bildet.
Die Bedingungen sind günstig aufgrund der dicken Sandschichten (3÷5 Meter), die mit Wasserspülung aus der Donau gebaut wurden
Mehrrumpfbagger, Schwimm- und Landpipelines.

10. Voraussichtlich verfügbare gefährliche Chemikalien am Standort des Unternehmens/der Anlage:
(in Fällen des § 99b des Umweltschutzgesetzes Angaben über Art und Menge der gefährlichen Stoffe,
die gemäß Anlage Nr. 1 zur Störfall-Verhütungs- und Einschließungs-Verordnung im Betrieb/Anlage vorhanden sein werden
der Folgen davon) Für die "Western Industrial Zone" der Stadt Silistra gibt es eine gesicherte Lieferung von Erdgas. Es ist möglich, einige der
die Terminals bei technologischer Notwendigkeit, Gas über ein internes Gasfernleitungsnetz bereitzustellen. Auf der Bühne „Projekt Generalplan für
Port“ wird als Möglichkeit aufgeführt, nicht als Notwendigkeit. Auf dem Territorium des Hafens sind keine Lagerflächen für die vorübergehende Zwischenlagerung von verarbeiteter Fracht vorgesehen. An
Der Hafen wird Schüttgut, Schüttgut und Stückgut umschlagen. In dieser Phase ist eine direkte Entladung der Schiffe für den Landtransport (Auto- oder Schienentransport) geplant.
Obwohl auf dem Territorium des Hafens gefährliche chemische Stoffe und Gemische verfügbar sein können, gilt dies nicht für Hafenaktivitäten
Kapitel sieben der Environmental Protection Agency und keine Einstufung erforderlich ist, sowie deren Dokumentation. Grundlage hierfür ist Art. 103, Abs. 8,
Ziffer 3, wonach der Abschnitt nicht gilt für „...die Beförderung gefährlicher Stoffe und die unmittelbar damit zusammenhängende vorübergehende Zwischenlagerung durch
Transportzeit auf Straßen, Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen, See- oder Luftwegen außerhalb des Hoheitsgebiets der Unternehmen gemäß Abs. 2,
einschließlich Laden, Entladen und/oder Transport zu oder von einem anderen Fahrzeug an Docks, Kais oder Verteilerstationen“

Der Investitionsvorschlag wird grafisch im Muster aus der Katasterkarte - Anhang Nr. 1 dargestellt.

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